Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die Wassergebühren für den Kalkulationszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 entsprechend der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellten Kalkulation mit netto 1.17 €/m³ (brutto 1,25 €/m³) festzulegen. Das Benutzungsentgelt der Gemeinden Denklingen, Kinsau und Hohenfurch beträgt 0,87 €/m³ für das bezogene Wasser des Heiliggeist-Brunnens.

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die beiliegende 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Schongau (BGS-WAS) und beauftragt den Ersten Bürgermeister diese auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.