Sitzung: 19.12.2023 SR/015/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Vorlage: II/5/233/2023
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die Wassergebühren für den
Kalkulationszeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 entsprechend der vom
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellten Kalkulation mit netto 1.17
€/m³ (brutto 1,25 €/m³) festzulegen. Das Benutzungsentgelt der Gemeinden Denklingen,
Kinsau und Hohenfurch beträgt 0,87 €/m³ für das bezogene Wasser des
Heiliggeist-Brunnens.
Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die beiliegende 3. Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt
Schongau (BGS-WAS) und beauftragt den Ersten Bürgermeister diese auszufertigen
und ortsüblich bekannt zu machen.