Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6, Anwesend: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Südliches Eichenfeld“ nicht im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB, sondern im sog. Regelverfahren nach den Vorgaben des BauGB durchzuführen. Für die Planung ist eine Umweltprüfung samt Umweltbericht durchzuführen. Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsflächenregelung ist anzuwenden.