Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau nimmt in öffentlicher Sitzung am 24.10.2023 Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4a Abs. 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und wägt die eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß der Anhörung vom 08.08.2023 bis 15.09.2023 ab. Die Abwägung und Beschlüsse vom 25.07.2023 sind Bestandteil dieser Abwägung. Die heutige Abwägung ist als Gesamtabwägung mit Datum vom 24.10.2023 zu betrachten.

 

Er beschließt den Planentwurf, den Textteil und die Begründung mit Umweltbericht des Bebauungsplans Nr. 107 „Agri-Photovoltaikanlage westl. der Römerstraße“, unter Einarbeitung der redaktionellen Änderungen, die aufgrund der Gesamtabwägung vom 24.10.2023 noch erforderlich sind, in der Fassung vom 24.10.2023 als Satzung.

 

Er beauftragt die Verwaltung, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen, damit der Bebauungsplan Nr. 107 „Agri-Photovoltaikanlage westl. der Römerstraße“ in Kraft treten kann.