Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau billigt den Vorentwurf für die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Gewerbegebiet Stockackerfeld“, bestehend aus Text- und Planteil in der Fassung vom 09.03.2023.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung erfolgt die frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.