Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt den vorliegenden Entwurf der Friedhofs- und Bestattungssatzung, der der Niederschrift anbei liegt, als Satzung und ermächtigt den Ersten Bürgermeister diese auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Sie tritt mit Wirkung vom 02.03.2023 in Kraft. § 28 Abs. 4 wird gestrichen, sodass die Mensch-Tier-Bestattung sowohl im Waldfriedhof wie auch im Stadtfriedhof erlaubt ist.