Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau beschließt, baulichen Anlagen im Vorgartenbereich nur unter folgenden Voraussetzungen zuzulassen:

 

-       Stellplätze nur, wenn nicht an anderer Stelle möglich

Voraussetzungen: nur bei Geh- oder Sehbehinderung (Schwerbehindertenausweis) oder erforderlicher E-Ladestation (wenn keine Garage am Haus vorhanden ist)

Ausführung lediglich (als Fahrstreifen) in Rasengittersteinen oder ähnlich rasendurchlässigen Steinen.

Der Rest des Vorgartens ist gärtnerisch wertvoll zu gestalten und mit mindestens einem Baum und/oder Strauch zu bepflanzen.

-       Nebengebäude sind im Vorgarten nur ausnahmsweise möglich, wenn es begründet ist, z.B. Reihenmittelhaus (ohne „Mistweg“) oder Mülltonnenhäuschen und nur bis zu einem maximalen Maß von ca. 2,50 m x 2,00 m und einer Höhe von 1,50 m. Diese sind zu begrünen.

 

Die Errichtung o. g. baulicher Anlagen ist in jedem Fall schriftlich bei der Stadt Schongau zu beantragen und zu begründen (Gründe für einen vorliegenden Härtefall). Die Verwaltung wird ermächtigt, unproblematische Anträge selbständig zu ent- und bescheiden.