Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt für die Flurnummern 4156/2 (Teilfläche); 4161 (Teilfläche); 4160 und 4164 (Teilfläche) der Gemarkung Schongau die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Nr. 108 „SO Solarpark Schongauer Norden II“. Der Lageplan des Büros DS Architektur und Stadtplanung vom 30.11.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach BauGB aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Der Stadtrat der Stadt Schongau überträgt das weitere Verfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, auf den Bau- und Umweltausschuss.

 

 


Abstimmungsvermerke: