Sitzung: 24.01.2023 SR/001/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Vorlage: III/1/420/2022
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt für die Flurnummern 4156/2
(Teilfläche); 4161 (Teilfläche); 4160 und 4164 (Teilfläche) der Gemarkung Schongau die Aufstellung eines
Bebauungsplans mit der Bezeichnung Nr. 108 „SO Solarpark Schongauer Norden
II“. Der Lageplan des Büros DS Architektur
und Stadtplanung vom 30.11.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen
Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren als
vorhabenbezogener Bebauungsplan nach BauGB aufgestellt. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Der
Stadtrat der Stadt Schongau überträgt das weitere Verfahren, einschließlich
Satzungsbeschluss, auf den Bau- und Umweltausschuss.
Abstimmungsvermerke: