Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau nimmt in seiner öffentlichen Sitzung die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt nach eingehender Beratung den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Forchet III, 17. Änderung“, bestehend aus Satzung, Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung, jeweils in der Fassung vom 17.01.2023, zur Auslegung.

 

Die Verwaltung kann die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB veranlassen. Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass die Offenlegung auf zwei Wochen verkürzt wird und dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen einzuarbeiten.