Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt in öffentlicher Sitzung am 06.12.2022 Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und wägt die eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß der Anhörung vom 30.09.2022 bis 31.10.2022 ab.

Die Abwägung und Beschlüsse vom 20.09.2022 sind Bestandteil dieser Abwägung. Die Abwägung ist als Gesamtabwägung mit Datum vom 06.12.2022 zu betrachten.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Planentwurf und Textteil sowie die Begründung, den Umweltbericht und den Vorhaben- und Erschließungsplan der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 70 „Solarpark Schongauer Norden SO“, unter Einarbeitung der redaktionellen Änderungen, die aufgrund der durchgeführten Gesamtabwägung vom 06.12.2022 noch erforderlich sind, in der Fassung vom 06.12.2022 als Satzung.

 

Er beauftragt die Verwaltung, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen, damit die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 70 „Solarpark Schongauer Norden SO“ in Kraft treten kann.