Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt in öffentlicher Sitzung am 05.12.2017 Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4a Abs. 3 § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und wägt die eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß der Anhörung vom 03.11.2017 bis 04.12.2017 ab. Die Abwägung vom 12.09.2017 ist Bestandteil dieser Abwägung. Die heutige Abwägung ist als Gesamtabwägung mit Datum 05.12.2017 zu betrachten. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau beschließt den Planentwurf, den Textteil, die Begründung und den Umweltbericht der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 „Industriegebiet Neuländer“, unter Einarbeitung der redaktionellen Änderungen, die aufgrund der Gesamtabwägung vom 05.12.2017 noch erforderlich sind, in der Fassung vom 05.12.2017 als Satzung. Er beauftragt die Verwaltung, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen, damit die 2. Änderung des Bebauungsplans in Kraft treten kann.