Sitzung: 20.09.2022 WA/005/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Vorlage: II/5/187/2022
Beschluss:
Der Werkausschuss
der Stadt Schongau beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, die Neufassung der
„Allgemeinen Bedingungen und Preise der Stadtwerke Schongau für die Versorgung
mit Fernwärme“ mit Wirkung zum 01.10.2022 für Neukunden zu beschließen.
Für „Altkunden“
werden die „Allgemeinen Bedingungen …“ nur in der Änderung der Ziff. 6,
Wärmepreis durch öffentliche Bekanntmachung wirksam (vgl. Urteil BGH vom
26.01.2022, VIII ZR 175/19). Die sonstigen Änderungen/Ergänzungen werden nur
mit ausdrücklicher Zustimmung des Fernwärmekunden wirksam.