Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss:

 

Der Werkausschuss der Stadt Schongau beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, die Neufassung der „Allgemeinen Bedingungen und Preise der Stadtwerke Schongau für die Versorgung mit Fernwärme“ mit Wirkung zum 01.10.2022 für Neukunden zu beschließen.

 

Für „Altkunden“ werden die „Allgemeinen Bedingungen …“ nur in der Änderung der Ziff. 6, Wärmepreis durch öffentliche Bekanntmachung wirksam (vgl. Urteil BGH vom 26.01.2022, VIII ZR 175/19). Die sonstigen Änderungen/Ergänzungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Fernwärmekunden wirksam.