Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau beschließt, dem Bauantrag samt Befreiungen in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung sowie die Wand- und Kniestockerhöhung zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Zwerchhäuser müssen als Schleppgauben ausgebildet werden. Hierfür wird von der Festsetzung über die Dachform der Gauben entsprechend befreit. Der Dachansatz der Zwerchhäuser muss mindestens 0,50 m unterhalb der Hauptfirsthöhe liegen. Die Stellplätze sind bei einem auf den Vorbescheid folgenden Bauantrag entsprechend der Vorlage zu planen.