Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 2, Anwesend: 23

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt für die Flurnummern 2054/2, 2054/4, 2054/5, 698/8 (Teilbereich) und 2054/7 (Teilbereich) der Gemarkung Schongau die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung Nr. 88 „SO Friedrich-Haindl-Straße“. Der Lageplan des Stadtbauamtes vom 15.02.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren nach BauGB aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Der Stadtrat der Stadt Schongau überträgt das weitere Verfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, auf den Bau- und Umweltausschuss.