Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die der Sitzungsniederschrift beigefügte Hundesteuersatzung entsprechend der neuen Mustersatzung mit den folgenden Alternativen:

a)    § 5 Abs. 1, die zweite Alternative mit den bisherigen Steuersätzen,

c)    § 7 Abs. 2, keine Steuerbefreiung für Kampfhunde nach § 2 Nr. 7 u. 8 und

d)    § 9, die Fälligkeit wie bisher zum 01.04. eines jeden Jahres festgesetzt werden.

Der Stadtrat beauftragt den Ersten Bürgermeister die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.