Sitzung: 15.02.2022 SR/002/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Vorlage: II/1/248/2021
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die der
Sitzungsniederschrift beigefügte Hundesteuersatzung entsprechend der neuen
Mustersatzung mit den folgenden Alternativen:
a) § 5 Abs. 1, die zweite Alternative mit den bisherigen Steuersätzen,
c) § 7 Abs. 2, keine Steuerbefreiung für Kampfhunde nach § 2 Nr. 7 u. 8 und
d) § 9, die Fälligkeit wie bisher zum 01.04. eines jeden Jahres festgesetzt werden.
Der Stadtrat beauftragt den Ersten Bürgermeister die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.