Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt in öffentlicher Sitzung am 14.11.2017 Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4a Abs. 3 § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und wägt die eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß der Anhörung vom 19.10.2017 bis 02.11.2017 ab. Die Abwägung vom 12.09.2017 ist Bestandteil dieser Abwägung. Die heutige Abwägung ist als Gesamtabwägung mit Datum 14.11.2017 zu betrachten. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau beschließt den Planentwurf, den Textteil und die Begründung des Bebauungsplans Nr. 60 „Westlich der Wilhelm-Köhler-Straße“, unter Einarbeitung der redaktionellen Änderungen, die aufgrund der Gesamtabwägung vom 14.11.2017 noch erforderlich sind, in der Fassung vom 14.11.2017 als Satzung. Er beauftragt die Verwaltung, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen, damit die 4. Änderung des Bebauungsplans in Kraft treten kann.