Sitzung: 24.11.2021 SR/028/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Anwesend: 21
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die der Niederschrift
beigefügte Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen:
- Grundsteuer A 380 v.H
- Grundsteuer B 380 v.H
- Gewerbesteuer 380 v.H.
Der Stadtrat beauftragt den Ersten Bürgermeister die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.