Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Anwesend: 21

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die der Niederschrift beigefügte Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen:

-       Grundsteuer A                        380 v.H

-       Grundsteuer B                        380 v.H

-       Gewerbesteuer                       380 v.H.

Der Stadtrat beauftragt den Ersten Bürgermeister die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.