Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung Sanierungsgebiet I „Frauentor mit Verkehrsachse Münzstraße-Marienplatz-Lindenplatz“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2026 zu verlängern. 

 

2.    Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung Sanierungsgebiet II „Altstadt“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2026 zu verlängern.