Sitzung: 05.10.2021 SR/011/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Vorlage: III/1/327/2021
Beschluss:
1. Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung Sanierungsgebiet I „Frauentor mit Verkehrsachse Münzstraße-Marienplatz-Lindenplatz“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
2. Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt gemäß § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung Sanierungsgebiet II „Altstadt“ über den gesetzlich befristeten Zeitraum gemäß § 235 Abs. 4 BauGB, datiert mit dem 31.12.2021, bis zum 31.12.2026 zu verlängern.