Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Verwendung des Wappens der Stadt Schongau mit der Änderung, dass § 4 Abs. 3 der Satzung dahingehend zu ergänzen ist, dass Stadträte/innen berechtigt sind, das Wappen zu tragen, sofern sie in ihrer Funktion als Stadtrat/Stadträtin oder Stadtratsfraktion auftreten. Die überarbeitete Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, diese ortsüblich bekanntzumachen.