Sitzung: 06.07.2021 SR/008/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Vorlage: I/1/462/2021
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die
Stadtratsbeschlüsse vom 03.02.2009 lfd. Nr. 20 und 29.09.2020 lfd. Nr. 156
(Vermietung des Ballenhauses und des Turmsaals im Münzgebäude) dahingehend
abzuändern, dass die Vergünstigungen für Schongauer Vereine bestehen bleiben
und die Verwaltung zusätzlich nach eigenem Ermessen über weitere kostenlose
Überlassungen entscheiden kann, wenn aufgrund der geltenden Hygienevorschriften
Schongauer Vereine gezwungen sind in größere Räumlichkeiten auszuweichen.