Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die Stadtratsbeschlüsse vom 03.02.2009 lfd. Nr. 20 und 29.09.2020 lfd. Nr. 156 (Vermietung des Ballenhauses und des Turmsaals im Münzgebäude) dahingehend abzuändern, dass die Vergünstigungen für Schongauer Vereine bestehen bleiben und die Verwaltung zusätzlich nach eigenem Ermessen über weitere kostenlose Überlassungen entscheiden kann, wenn aufgrund der geltenden Hygienevorschriften Schongauer Vereine gezwungen sind in größere Räumlichkeiten auszuweichen.