Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 17, Anwesend: 20

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, § 2 Abs. 4 des Satzungsentwurfs dahingehend abzuändern, dass das Höchstalter auf 21 Jahre festgesetzt wird.


Abstimmungsvermerke:

 

Der Antrag ist abgelehnt, das Höchstalter bleibt bei 18 Jahren festgesetzt.