Sitzung: 15.06.2021 SR/007/2021
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 17, Anwesend: 20
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, § 2 Abs. 4 des Satzungsentwurfs dahingehend abzuändern, dass das Höchstalter auf 21 Jahre festgesetzt wird.
Abstimmungsvermerke:
Der Antrag ist abgelehnt, das Höchstalter bleibt bei 18 Jahren
festgesetzt.