Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt folgendes:

 

a) Der Östliche Talweg bestehend aus den Flurnummern 5715/1, 5715/2 (Tfl.); unterbrochen durch B 17 (Flurnummer 5879/9, Gemarkung Schongau) wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.

 

b) Der Südliche Talweg bestehend aus der Flurnummer 5709/1 wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.

 

c) Der Nördliche Talweg bestehend aus den Flurnummern 5703/1 und 5705/1, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.

 

d) Der Westliche Talweg bestehend aus der Flurnummer 5698/1 wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungs- und Eintragungsverfügung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.