Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, den vorliegenden Entwurf der Informationsfreiheitssatzung, der der Niederschrift anbei liegt, als Satzung. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. § 4 Abs. 1 wird mit folgendem Wortlaut aufgenommen: „Die Stadt erteilt Auskunft, gewährt Akteneinsicht oder stellt Informationen in sonstiger Weise, etwa in Form von Fotokopien, zur Verfügung.“