Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Anwesend: 25

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, für den Verwaltungshaushalt 2021 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 28 KommHV in Höhe von 20 % anzuordnen. Die haushaltswirtschaftliche Sperre gilt auch für den Vermögenshaushalt, soweit es sich nicht um Maßnahmen handelt, die vom Stadtrat bereits beschlossen wurden bzw. bereits begonnen wurden.