Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, in § 11 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe h) und den neu eingefügten Buchstaben i) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Schongau 2020-2026 wie folgt zu formulieren:

 

Buchstabe h)

Geschäfte über den Erwerb oder die Veräußerung von Grundbesitz, sofern der vereinbarte Preis bzw. bei Tauschverträgen der in der Urkunde angegebene Wert den Betrag von 7.000,00 € nicht übersteigt.

 

Buchstabe i)

sonstige Grundstücksgeschäfte, sofern sie von untergeordneter Bedeutung sind; stets von untergeordneter Bedeutung sind Freigaben, Löschungen, Rangrücktritte von Rechten sowie die Bestellung von Dienstbarkeiten.