Sitzung: 02.03.2021 SR/003/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, in § 11 Abs. 2 Ziff. 2
Buchstabe h) und den neu eingefügten Buchstaben i) der Geschäftsordnung für den
Stadtrat Schongau 2020-2026 wie folgt zu formulieren:
Buchstabe h)
Geschäfte über den Erwerb oder die Veräußerung von Grundbesitz, sofern der vereinbarte Preis bzw. bei Tauschverträgen der in der Urkunde angegebene Wert den Betrag von 7.000,00 € nicht übersteigt.
Buchstabe i)
sonstige Grundstücksgeschäfte, sofern sie von untergeordneter Bedeutung sind; stets von untergeordneter Bedeutung sind Freigaben, Löschungen, Rangrücktritte von Rechten sowie die Bestellung von Dienstbarkeiten.