Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6, Anwesend: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Bedingungen für ein Bieterverfahren zum Verkauf oder zur Vergabe des Anwesens Bahnhofstraße Nr. 10 in Erbpacht vorzubereiten. Hierbei ist u. a. zu berücksichtigen, dass das Anwesen in dem künftigen Sanierungsgebiet „Lechumlauf“ liegt, Belange des Denkmalschutzes betroffen sind und das Gebäude als ortsbildprägendes Bauwerk zu erhalten ist. Die Bedingungen des ausgearbeiteten Bieterverfahrens werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Das Bieterverfahren wird erst nach Satzungsbeschluss des Sanierungsgebietes veröffentlicht.