Sitzung: 08.12.2020 SR/013/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die vom Verwaltungsrat am
25.11.2020 beschlossene freiwillige Aufstockung bis zu 95 % der
„Netto-Lohnlücke“ für die Dauer der genehmigten Kurzarbeiterphase im Rahmen der
Gewährträgerhaftung (Art. 89 Abs. 4 GO) zu erstatten. Nach Angaben des KU
Plantsch errechnet sich ein monatlicher Maximalbetrag in Höhe von 10.400 €, der
in dem zu erwartenden Jahresdefizit 2020 in Höhe von 1.503.944 € beinhaltet
ist.
Die Stadt Schongau hat die Möglichkeit, mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor Beginn des nächsten Abrechnungsmonates für die folgenden Lohnabrechnungen die Kostenübernahme zu widerrufen.