Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die vom Verwaltungsrat am 25.11.2020 beschlossene freiwillige Aufstockung bis zu 95 % der „Netto-Lohnlücke“ für die Dauer der genehmigten Kurzarbeiterphase im Rahmen der Gewährträgerhaftung (Art. 89 Abs. 4 GO) zu erstatten. Nach Angaben des KU Plantsch errechnet sich ein monatlicher Maximalbetrag in Höhe von 10.400 €, der in dem zu erwartenden Jahresdefizit 2020 in Höhe von 1.503.944 € beinhaltet ist.

Die Stadt Schongau hat die Möglichkeit, mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor Beginn des nächsten Abrechnungsmonates für die folgenden Lohnabrechnungen die Kostenübernahme zu widerrufen.