Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, gem. § 7 Abs. 3 der Errichtungsurkunde den Stiftungsrat für die Jahre 2020 bis einschließlich 2023 wie folgt zu besetzen:

 

a)    der/die amtierende Erste Bürgermeister(in) (ständiges Mitglied)

b)    ein(e) Vertreter/in des TSV Schongau von 1863 e.V.

c)    ein(e) Vertreter/in des Gebirgstrachten-Erhaltungsverein „Schloßbergler“ Schongau e.V.

d)    ein(e) Vertreter/in der Kolpingsfamilie Schongau

e)    ein(e) Vertreter/in der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Schongau

f)     ein(e) Vertreter/in der Musikschule Pfaffenwinkel e.V.

g)    ein(e) von der Stadt Schongau bestellte(r) Vertreter(in) (ständiges Mitglied ohne Stimmrecht)

h)    ein(e) von der Sparkasse Oberland bestellte(r) Vertreter(in) (ständiges Mitglied ohne Stimmrecht)