Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 8, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt am Ende des § 11 Abs. 2 Ziff. 2 b folgende Formulierung aufzunehmen: „Der Stadtrat wird schriftlich über die vom Ersten Bürgermeister getätigten Erlasse, Niederschlagungen, Stundungen und Aussetzungen in der nächsten Sitzung informiert.“