Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt folgende Formulierung in § 4 Abs. 4: „Die Nutzung elektronischer Medien während der Sitzung soll so erfolgen, dass eine aktive Sitzungsteilnahme nicht gefährdet und der Sitzungsverlauf nicht gestört wird. […] “