Sitzung: 07.07.2020 SR/007/2020
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 3, Anwesend: 24
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt folgende Formulierung in § 4 Abs. 4: „Die Nutzung elektronischer Medien während der Sitzung soll so erfolgen, dass eine aktive Sitzungsteilnahme nicht gefährdet und der Sitzungsverlauf nicht gestört wird. […] “