Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, den Änderungen in der Stiftungssatzung in § 2 der Zweckbestimmung, sowie der Berichtigung bei den Flächen des großen Heiliggeistwaldes und der Aufnahme des Anlagevermögens, nach aktuellem Bodenrichtwert des Gutachterausschusses im Landratsamt Weilheim-Schongau, anstelle der Kapitalrücklage und der Streichung des Schuldenstandes, zuzustimmen.