Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau fasst den Aufstellungsbeschluss, die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Gewerbegebiet Stockackerfeld“ durchzuführen. Die 8. Änderung wird im zweistufigen Verfahren nach BauGB durchgeführt.

Der Lageplan des Stadtbauamtes vom 15.07.2020 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Stadtrat der Stadt Schongau überträgt das weitere Verfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, auf den Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau.