Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 6, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt folgende Formulierung in § 3 Abs. 5 der Geschäftsordnung niederzulegen:

 

„Stadtratsmitglieder haben ein Recht auf Akteneinsicht. Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Stadtratsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht zur Einsicht der Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.“


Abstimmungsvermerke:

 

Herr Bürgermeister Sluyterman erklärt, er werde den Beschluss gemäß Art. 59 Abs. 2 der Gemeindeordnung beanstanden.