Sitzung: 07.07.2020 SR/007/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Beschluss:
Präambel
Der Stadtrat Schongau hat in seiner Sitzung
am 07.07.2020 in Kenntnis des Beschlusses zur Änderung des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 94 mit der Bezeichnung "Historische
Altstadt" aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch -BauGB- in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der Fassung vom
01.Oktober 2017, Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt
geändert durch Art. 6 G zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
von nationaler Tragweite vom 27.3.2020 (BGBl.I S. BGBL Jahr 2020 I Seite 587)
und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), BayRS
2020-1-11-I folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Veränderungssperre vom 04.12.2019 wird
wie folgt geändert:
1. § 1 erhält folgende Fassung:
„Der Stadtrat Schongau hat in seiner Sitzung
am 03.12.2019 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan
Nr. 94 mit der Bezeichnung "Vergnügungsstätten in der historischen
Altstadt" aufzustellen.
In der Sitzung vom 07.07.2020 hat der
Stadtrat Schongau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, diesen
Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 94 „Vergnügungsstätten in der
historischen Altstadt" zu ändern. Der Bebauungsplan Nr. 94 trägt nunmehr
den Namen "Historische Altstadt".
Zur Sicherung der zukünftigen Planung und
zur Verhinderung unerwünschter städtebaulicher Entwicklungen für dieses Gebiet
wird die Veränderungssperre erlassen.“
§ 2
Die 1. Änderung der Veränderungssperre tritt
am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Diese Satzung wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.“
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 18
Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger
Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre
nach § 18 und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der
Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird
hingewiesen.