Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 9, Anwesend: 25

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt für die Flurnummern 1539/1, 1539/2, 1537, 1537/4 und 1537/6 der Gemarkung Schongau die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Nr. 96 Schongau West IV“. Der Lageplan des Stadtbauamtes vom 08.06.2020 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Der Stadtrat der Stadt Schongau überträgt das weitere Verfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, auf den Bau- und Umweltausschuss.