Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die vom Verwaltungsrat am 08.04.2020 beschlossene freiwillige Aufstockung bis zu 95 % der Netto-Lohnlücke der genehmigten Kurzarbeitsphase bis zum 30.06.2020 im Rahmen der Gewährträgerhaftung zu erstatten. Nach Angaben des KU Plantsch errechnet sich ein monatlicher Maximalbetrag in Höhe von 16.500 €, der in dem zu erwartenden Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.181.462 € beinhaltet ist.