Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Anwesend: 21, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

1.   Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt für die Flurnummern 1188 und 1181/1 TF der Gemarkung Schongau und den im Planteil vom 21.04.2020 festgelegten Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „Östlich der Schönlinderstraße II“. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

2.   Der Stadtrat der Stadt Schongau billigt den Bebauungsplanentwurf, bestehend aus dem Textteil und dem Planteil sowie der Begründung jeweils in der Fassung vom 21.04.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Stadtrat der Stadt Schongau überträgt das weitere Verfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, auf den Bau- und Umweltausschuss

 

Herr Stadtrat Dr. Hild ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen, da er persönlich beteiligt ist.