Sitzung: 21.04.2020 SR/003/2020
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Anwesend: 21, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
1.
Der
Stadtrat der Stadt Schongau beschließt für die Flurnummern 1188 und 1181/1 TF
der Gemarkung Schongau und den im Planteil vom 21.04.2020 festgelegten
Geltungsbereich die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 95 „Östlich der
Schönlinderstraße II“. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB aufgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen.
2.
Der
Stadtrat der Stadt Schongau billigt den Bebauungsplanentwurf, bestehend aus dem
Textteil und dem Planteil sowie der Begründung jeweils in der Fassung vom
21.04.2020. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf gem. § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind öffentlich
bekannt zu machen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der
Stadtrat der Stadt Schongau überträgt das weitere Verfahren, einschließlich
Satzungsbeschluss, auf den Bau- und Umweltausschuss
Herr Stadtrat Dr. Hild ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen, da er
persönlich beteiligt ist.