Sitzung: 21.04.2020 SR/003/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, unter Bezugnahme von § 11 Absatz 2 Nummer
2 Buchstabe b) GeschO den ersten Bürgermeister im Rahmen der laufenden
Verwaltung zu ermächtigen, Stundungen im Einzelfall, die mit der
Corona-Virus-Epidemie begründet sind, in unbegrenzter Höhe bis zum Ablauf des
dritten auf die Antragstellung folgenden Monats (jeweils bis zum Monatsletzten)
auszusprechen.