Sitzung: 12.09.2017 BUA/008/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss wägt ab und beschließt die Einarbeitung der beschlossenen Ergänzungen und Änderungen. Nach Erstellung der geforderten Nachberechnung des Schallgutachtens ist der Entwurf des Bebauungsplans gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Der Bau- und Umweltausschuss bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen festgelegt.