Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt in öffentlicher Sitzung am 12.09.2017 Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4a Abs. 3, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und wägt die eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß der Anhörung vom 21.07.2017 bis 21.08.2017 ab. Er beauftragt das Architekturbüro Hörner die vorgebrachten Anregungen und Einwände in den Plan-, Textteil und die Begründung zu übernehmen bzw. gemäß den Beschlüssen zu berichtigen.

Dabei ist das Ergebnis der Neuberechnung des Schallschutzgutachtens in den Bebauungsplan mit einzuarbeiten.

 

Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Fassung vom 12.09.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB nach Einarbeitung des Schallgutachtens durchzuführen.