Sitzung: 12.09.2017 BUA/008/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt in
öffentlicher Sitzung am 12.09.2017 Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4a
Abs. 3, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und wägt die eingegangenen Bedenken und
Anregungen gemäß der Anhörung vom 21.07.2017 bis 21.08.2017 ab. Er beauftragt
das Architekturbüro Hörner die vorgebrachten Anregungen und Einwände in den
Plan-, Textteil und die Begründung zu übernehmen bzw. gemäß den Beschlüssen zu
berichtigen.
Dabei ist das Ergebnis der Neuberechnung des
Schallschutzgutachtens in den Bebauungsplan mit einzuarbeiten.
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die
Fassung vom 12.09.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB nach Einarbeitung des
Schallgutachtens durchzuführen.