Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, die seit 2012 gültigen Wasserverbrauchsgebühren für den Kalkulationszeitraum von 4 Jahren (2020 – 2023) zunächst unverändert mit netto 0,92 €/m³ zu belassen. Mit der Inbetriebnahme der „Heiliggeist-Brunnen“ (voraussichtlich Ende 2021) werden die Wasserverbrauchsgebühren für den verbleibenden Kalkulationszeitraum (ab 2022) entsprechend der tatsächlich entstandenen Baukosten angepasst.