Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, für den im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Stadtbauamtes Schongau vom 3. Dezember 2019 festgelegten Geltungsbereich (Anlage 1) den Bebauungsplans Nr. 94 „Vergnügungsstätten in der historischen Altstadt“ aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Der Stadtrat der Stadt Schongau überträgt das weitere Verfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, auf den Bau- und Umweltausschuss.