Sitzung: 03.12.2019 SR/015/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, für den im Lageplan zum
Aufstellungsbeschluss des Stadtbauamtes Schongau vom 3. Dezember 2019 festgelegten
Geltungsbereich (Anlage 1) den Bebauungsplans Nr. 94 „Vergnügungsstätten in der
historischen Altstadt“ aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Der Stadtrat der Stadt
Schongau überträgt das weitere Verfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, auf
den Bau- und Umweltausschuss.