Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Schongau beschließt, für das Hinweisschild am linken Pfeiler des Anwesens einer Befreiung hinsichtlich der Größe von 0,87 m² von § 4 Abs. 3 Satz 1 der Altstadt-Werbesatzung zuzustimmen.

Der eigentlichen Werbeanlage wird ebenfalls zugestimmt, womit für beide Werbeanlagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.