Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den oben genannten Befreiungen Nr. 2 bis 4 und 6 zu. Sofern das Landratsamt hinsichtlich der Grundform des Baukörpers (vgl. oben Nr. 5) (Nr. 19 B’Plan) eine Befreiung erforderlich hält, wird dieser ebenfalls zugestimmt.

Unter der Voraussetzung, dass das Gebäude einen stationären Kanal- und Wasseranschluss erhält, wird das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben erteilt.