Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5, Anwesend: 23

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau fasst den Aufstellungsbeschluss, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Gewerbegebiet westlich der Römerstraße“ durchzuführen. Die 3. Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. Der Stadtrat der Stadt Schongau überträgt das weitere Verfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, auf den Bau- und Umweltausschuss.