Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau beschließt, dass

 

a) der westliche Weg im Unterwegfeld / Hohenfurcherfeld bestehend aus der FlNr. 5902 wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.

 

a) der östliche Weg im Unterwegfeld / Hohenfurcherfeld bestehend aus den FlNrn. 5947/1 und 5947/2 wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungs- und Eintragungsverfügung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.