Sitzung: 27.06.2017 SR/010/2017
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Schongau ermächtigt den Bürgermeister – bei Maßnahmen im Rahmen des Teilneubaus der Grundschule für welche ein Gesamtbudget durch die zuständigen Gremien genehmigt wurde - Nachträge bis zu einer Wertgrenze die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 10% erhöhen und innerhalb des genehmigten Budgets liegen, abweichend von § 11 Abs. 2 e der Geschäftsordnung zu beauftragen. Die Beschränkung auf maximal 10.000,00 € entfällt. Analog zu § 11 Abs. 2 a und § 11 Abs. 2 e der Geschäftsordnung wird auf maximal 20.000,00 € angehoben.