Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau stellt die 24. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich im äußeren Westen und für die Gewerbeflächenreduzierung im Schongauer Norden, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 30.05.2017 fest. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Planteil. Er beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung beim Landratsamt Weilheim-Schongau zu beantragen und danach die 24. Änderung ortsüblich bekannt zu machen.