Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau wägt die eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß der Auslegung vom 30.08.2018 bis 01.10.2018 ab. Die Abwägung und die Beschlüsse vom 24.07.2018 sind Bestandteil dieser Abwägung. Die heutige Abwägung ist als Gesamtabwägung mit Datum vom 30.10.2018 zu betrachten. Der Stadtrat beschließt ferner, dass etwaige in der heutigen Sitzung behandelte redaktionelle Änderungen bzw. Bedenken und Anregungen in den Plan- und Textteil, sowie in die Begründung und den Umweltbericht übernommen werden.

 

Der Stadtrat der Stadt Schongau stellt die 25. Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich „Schulen und Kindertageseinrichtungen am Gartenweg“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 30.10.2018 fest. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Planteil.

 

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung beim Landratsamt Weilheim-Schongau zu beantragen und danach die 25. Änderung ortsüblich bekannt zu machen.